Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen auf einen Elternteil

Das AG Bad Iburg (Beschluss vom 14.01.2022 – 5 F 458/21 EASO) hat entschieden, dass bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Kommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfungsrisiken vorliegen.

Dem steht auch der Wille des Kindes nicht entgegen, wenn es aufgrund des massiven, auf Angst und Einschüchterung abzielendes Verhaltens eines Elternteils außer stande ist, sich eine eigene Meinung über die Schutzimpfung zu bilden.

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